Sexuelle Übergriffe durch kirchliche Angestellte
Jugendarbeit und Seelsorge leben von Nähe und Distanz. Sexuelle Übergriffe sind aber absolut tabu und werden strafrechtlich verfolgt. Sollten Sie einen Übergriff durch einen kirchlichen Angestellten erlebt oder indirekt davon erfahren haben, dann wenden Sie sich unbedingt ans „Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St.Gallen“. Ihre Anfrage wird absolut vertraulich behandelt.