Reformvorstoss 2: Kirchliche Trauung
Kirchliche Trauung mit einem/einer Seelsorger:in deines Vertrauens
Ein wichtiges Anliegen betrifft die Frage, wer Paare, die kirchlich heiraten wollen begleiten und schlussendlich trauen darf. In der gegenwärtigen Situation gibt es schier unübersichtliche Regelungen für verschiedene Konstellationen, aber ein klares Gefälle zwischen Priestern und nicht-ordinierten Seelsorgenden, Männern wie Frauen. Viele Menschen – gerade auch katholische Paare – wünschen eine Trauung durch eine:n Seelsorger:in ihres Vertrauens. Wir wollen ein klares Bekenntnis von Seiten des Bischofs für die wertvolle Arbeit der Seelsorgenden und die offizielle Gestattung der «ausserordentlichen Trauvollmacht», um Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen klug und sensibel begleiten zu können.
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Offener Brief übergeben am 4.10.2023
Erste Stellungnahme der Bistumsleitung am 30.11.2023
In den Jahren 2020 – 2022 wurde die Frage der ausserordentlichen Trauerlaubnis für Seelsorgerinnen und Seelsorger vertieft diskutiert, und zwar in der Bistumsleitung, in den diözesanen Räten und in den betroffenen Berufsgruppen. Am Ende stand ein durchdachter und praktikabler Lösungsvorschlag, dem eine grosse Mehrheit zustimmen konnte. Derzeit wird das Thema auf der Ebene der Deutschschweizer Bischöfe diskutiert, die in dieser Frage eine gemeinsame Lösung anstreben.
Entscheidung: Praxis der Trauassistenz im Bistum St. Gallen neu geregelt
Nichtgeweihte Seelsorger/-innen können künftig fast alle Arten bei kirchlichen Hochzeiten assistieren! Am 4.10.2023 hatte ein Team der Bewegung «Reformen Jetzt» einen Reformvorstoss zuhanden der Bistumsleitung eingereicht. Unter dem Titel «Kirchliche Trauung mit einem/einer Seelsorger:in deines Vertrauens» forderten mehrere Seelsorger/-innen, dass ihnen eine «ausserordentliche Trauvollmacht» zugestanden würde, um Menschen unterschiedlicher Konfessionen auf ihrem Weg zur Eheschliessung klug und sensibel begleiten zu können. Nun hat die Bistumsleitung entschieden, die Praxis der Trauassistenz für nichtgeweihte Seelsorger/-innen im kirchlichen Auftrag für alle zu regeln. Dies ist ein grosser Schritt in die Zukunft!
229 Personen unterstützen diesen Vorstoss
Erstunterzeichner
P. Raffael Rieger, Rektor der Wallfahrtskirche Heiligkreuz, St.Gallen, Provinzial für die europäische Provinz der Schönstattpatres und ehemaliger Regens des Bistums St.Gallen
Mitunterzeichnende
Vreni Ammann, Pfarreibeauftragte Rotmonten und Teamkoordinatorin Seelsorgeeinheit St.Gallen Ost
Ann-Katrin Gässlein, Beauftragte für Kultur und Bildung, Kath. Kirche im Lebensraum St. Gallen
Priska Ziegler, Seelsorgerin, kath. Kirchgemeinde Wil, Mittelschullehrerin Gymnasium Friedberg und Kantonsschule Wil
Bettina Flick, Seelsorgerin Katholische Kirche am Obersee
Und mit Stand 30. Oktober 2024:
103 Mitarbeitende
30 Behördenmitglieder
13 Pfarreiräte
45 freiwillig Engagierte
33 Personen ohne besondere Funktion